Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 14.12.2010 - 10 U 53/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,56466
OLG Stuttgart, 14.12.2010 - 10 U 53/10 (https://dejure.org/2010,56466)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 14.12.2010 - 10 U 53/10 (https://dejure.org/2010,56466)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 14. Dezember 2010 - 10 U 53/10 (https://dejure.org/2010,56466)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,56466) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 433; BGB § 434
    Rechte des Erwerbers einer Eigentumswohnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Für Senioren gebaut heißt nicht seniorengerecht!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • LG Stuttgart, 19.03.2010 - 27 O 202/09
    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.12.2010 - 10 U 53/10
    Auf die Berufungen der Klägerin und der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 19.03.2010 (27 O 202/09) abgeändert:.

    Das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 19.03.2010 (27 O 202/09) wird im Tenor Ziff. 2 wie folgt abgeändert:.

    Das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 15.03.2010 Aktenzeichen 27 O 202/09 wird wie folgt abgeändert:.

    Auch die Sachverständige K hat betont, dass es sich bei der Ausführung einer Schwelle von bis zu 2 cm um eine Sonderkonstruktion handele (Protokoll vom 16.12.2009, Bl. 142 der Akte des Parallelverfahrens LG Stuttgart, 27 O 202/09; OLG Stuttgart, 10 U 53/10).

  • BGH, 08.01.2004 - VII ZR 181/02

    Haftung des Bauträgers bei zu geringer Wohnfläche; Zurechnung der Kenntnis eines

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.12.2010 - 10 U 53/10
    Eine einseitige Vorstellung einer Vertragspartei ist für die Bestimmung des Vertragsinhalts von Bedeutung, wenn der Erklärungsempfänger den wirklichen Willen des Erklärenden erkennt und in Kenntnis dieses Willens den Vertrag abschließt (BGH, BauR 2004, 847, juris Rn 19, 21).

    Insoweit ist die Entscheidung des BGH BauR 2004, 847 nicht einschlägig, da hier die Parteien nicht übereinstimmend von einer bestimmten Eigenschaft der Wohnung im Zeitpunkt des Vertragsschlusses ausgegangen sind, sondern dies späteren Absprachen vorbehalten bleiben sollte.

  • BGH, 14.05.1998 - VII ZR 184/97

    Auslegung eines Werkvertrages; Mängel des Luftschallschutzes

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.12.2010 - 10 U 53/10
    Nach der Rechtsprechung des BGH (BGH NJW 1998, 2814 m.w.N.) kann der Besteller redlicherweise erwarten, dass das Werk zum Zeitpunkt der Fertigstellung und Abnahme diejenigen Qualitäts- und Komfortstandards erfüllt, die auch vergleichbare andere zeitgleich fertig gestellte und abgenommene Bauwerke erfüllen.
  • BGH, 19.05.2006 - V ZR 264/05

    Rechtsfolgen der Verletzung von Aufklärungspflichten bei Vertragsschluss;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.12.2010 - 10 U 53/10
    Es geht dann nicht darum, den Vertrag an die neue Situation anzupassen, sondern darum, den so reduzierten Vertrauensschaden zu berechnen (BGH NJW 2006, 3139).
  • OLG Stuttgart, 21.05.2007 - 5 U 201/06

    Bauträgervertrag: Nachbesserungsanspruch wegen Schallschutzmängeln

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.12.2010 - 10 U 53/10
    DIN-Normen können die anerkannten Regeln der Technik wiedergeben oder hinter diesen zurückbleiben (OLG Stuttgart, NJW-RR 2007, 1614).
  • BGH, 16.12.1998 - XII ZB 105/97

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung der Gegenpartei zur Zustimmung zum

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.12.2010 - 10 U 53/10
    Hinsichtlich der Berufung der Klägerin war auf den Wert der noch zu erbringenden Gegenleistung abzustellen (vgl. BGH NJW 1999, 723; Herget in Zöller, § 3, Rn. 16 "Zug-um-Zug-Leistungen), da die Klägerin mit der Berufung das Ziel einer unbeschränkten Zahlungsverpflichtung der Beklagten verfolgt.
  • BGH, 08.11.2007 - VII ZR 183/05

    Begriff des Werkmangels; Haftung des Unternehmers bei unzureichender

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.12.2010 - 10 U 53/10
    Der vertraglich geschuldete Erfolg bestimmt sich nicht allein nach der zu seiner Erreichung vereinbarten Leistung oder Ausführungsart, sondern auch danach, welche Funktion das Werk nach dem Willen der Parteien erfüllen soll (BGH, BauR 2008, 344, juris Rn 15 f.).
  • OLG Stuttgart, 14.12.2010 - 10 U 52/10

    Erfüllung/ Nacherfüllung eines Kaufvertrags über eine zu erstellende

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.12.2010 - 10 U 53/10
    Auf die Ausführungen im Urteil vom 14.12.2010 im Berufungsverfahren 10 U 52/10 (LG Stuttgart, 27 O 26/09) unter 2. wird vollumfänglich Bezug genommen.
  • OLG Stuttgart, 14.12.2010 - 10 U 52/10

    Erfüllung/ Nacherfüllung eines Kaufvertrags über eine zu erstellende

    Auch die Sachverständige K hat betont, dass es sich bei der Ausführung einer Schwelle von bis zu 2 cm um eine Sonderkonstruktion handele (Protokoll vom 16.12.2009, Bl. 142 der Akte des Parallelverfahrens LG Stuttgart, 27 O 202/09; OLG Stuttgart, 10 U 53/10).

    Nach den Ausführungen der Sachverständigen K in der mündlichen Verhandlung vom 16.12.2009 im Parallelverfahren LG Stuttgart 27 O 202/09, Bl. 141 f der dortigen Akte (OLG Stuttgart 10 U 53/10) geht die DIN 18 195 von einer Mindestschwelle von 5 cm aus, wenn eine Rinne vor der Schwelle vorhanden ist.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht